Klage bei der Europäischen Kommission – Bescheid aus Brüssel

TRAS hat die Antwort der Europäischen Kommission auf die Klage betreffend Gewässerschutz von Frau Lepage erhalten. Obschon die Klage betreffend Gewässerschutz abgelehnt wurde, enthält die Antwort einige Bemerkungen zur Tätigkeit der ASN. Der Brief drückt die Erwartung aus, dass die ASN bei der Erdbeben-Beurteilung nun auch probabilistische Methoden anwendet oder anzuwenden „scheint“. Zudem gebe es einen harten Kern von Notstandmaßnahmen, die aufgrund der Stresstests von der ASN durchgesetzt worden seien. Aus den Analysen der Stresstests von Herrn André Herrmann wissen wir aber, dass dem nicht so ist. Zum Beispiel weigert sich die EDF bis heute bekannt zu geben, wie viel Wasser aus dem Notbrunnen bei einem Notfall effektiv zur Verfügung steht. Wirklich durchgesetzt hat die ASN bis heute gar nichts. Das gilt wohl auch für die probabilistische Erdbeben-Analyse, von der auch die EU-Kommission nur schreibt, dass sie zu den Grundlagen zu gehören «scheint», ohne der Sache auf den Grund zu gehen.

Entscheidung der Europäischen Kommission
Décision de la Commission Européenne