Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Die schweizerische Landesregierung will den zulässigen Dosisgrenzwert für Radioaktivität um
den Faktor 100 erhöhen und die Abschaltkriterien für Atomkraftwerke in der Schweiz stark reduzieren.

Dies hätte zur Folge, dass die Aufsichtsbehörde ENSI selbst bei einer Gefährdung wie in Fukushima eine Abschaltung und Nachrüstung nicht mehr durchsetzen könnte.

Eine solche Revision der maßgeblichen Verordnungen möchten wir unbedingt verhindern.

Um die Revision möglichst zu vermeiden können Sie, indem Sie die Musterstellungnahme unterzeichnen und an das Bundesamt für Energie (BFE) senden, an der Vernehmlassung teilnehmen.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme ist der 17.04.2018.

Die Stellungnahme kann per Post oder auch via E-Mail (sachplan@bfe.admin.ch) an das BFE verschickt werden.

Musterstellungnahme zur Teilrevision der Kernenergie-, der Kernenergiehaftpflicht-, der Außerbetriebnahme und der Gefährdungsannahmeverordnung:

TRAS Stellungnahme zur KEV (als PDF)
TRAS Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Stellungnahme zur KEV (als PDF)
SES Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en PDF)
SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en Word Document)

Stellungnahme zur Revision aus Baden-Württemberg (als PDF)

Weiterführende Informationen:
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!