AKW Beznau ist nicht erdbebensicher: AnwohnerInnen ziehen vor Bundesverwaltungsgericht

Der Streit um die Erdbebengefährdung des AKW Beznau geht in die nächste Runde.

AnwohnerInnen des ältesten Atomkraftwerks der Welt legen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen eine Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI, die fälschlicherweise zur Ansicht gelangt, Beznau sei genügend geschützt gegen schwere Erdbeben.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.
Link zur Beschwerdeschrift (anonymisiert).

AKW Beznau ist nicht erdbebensicher: AnwohnerInnen und Umweltorganisationen leiten rechtliche Schritte ein

Das AKW Beznau würde einem schweren Erdbeben nicht standhalten. Die beiden Reaktoren sind nur noch in Betrieb, weil die nukleare Aufsichtsbehörde ENSI die Strahlenschutz-Grenzwerte falsch anwendet. Diese gravierende Sicherheitslücke haben heute der Trinationale Atomschutzverband TRAS, Greenpeace Schweiz und die Schweizerische Energie-Stiftung SES an einer Medienkonferenz in Bern erläutert. Zusammen mit AnwohnerInnen des AKW leiten sie ein Rechtsverfahren ein und verlangen die endgültige Außerbetriebnahme der Anlage.

Im Nachgang der Fukushima-Katastrophe 2011 musste die Betreiberin Axpo überprüfen, ob das Atomkraftwerk Beznau einem schweren Erdbeben widerstehen würde. Im Rahmen der durchgeführten Störfallanalyse zeigte sich, dass unzulässige Mengen Radioaktivität freigesetzt würden. Der Ingenieur Markus Kühni, der die fachliche Grundlage für diesen Befund erarbeitet hat, sagt: «Bei einem starken Erdbeben würde die Bevölkerung gefährlichen Strahlendosen ausgesetzt. Dabei ist die Gesetzeslage klar, und Beznau muss unverzüglich außer Betrieb genommen werden.»

Folien: Beznau Verfahren – Technische Hintergründe
Folien: Rechtliches zum Beznau Verfahren
Beschwerdeschrift: Gesuch nach Art. 25a VwVG an ENSI (anonymisiert)