«Lex Beznau»: Bundesrat wäscht ENSI und Axpo rein

Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. In einem beispiellosen Vorgehen torpediert er den Strahlenschutz im Atombereich und missachtet den Rechtsstaat sowie den Anspruch auf Rechtsschutz in grobem Masse. Implizit anerkennt er aber auch, dass die Axpo das Atomkraftwerk Beznau seit Jahren illegal betreibt – mit dem rechtswidrigen Segen des ENSI.

«Lex Beznau»: Bundesrat wäscht ENSI und Axpo rein

Beznau Alarm ruft mit Video zum Widerstand auf

Der Verein Beznau Verfahren hat 2015 Beschwerde gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Beznau eingelegt. Der Streitpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen im Erdbebenfall falsch an. Das Verfahren läuft derzeit immer noch. Entscheidet das Gericht im Sinne der Beschwerdeführenden, muss das AKW Beznau nachgerüstet oder stillgelegt werden, da es heute auf 78 mSv/a kommt. Um dies abzuwenden will das zuständige Bundesamt die Verordnung ändern. Der bisherige Grenzwert soll von 1 mSv auf 100 mSv erhöht werden, obwohl die Bevölkerung bereits bei 20 mSv/a evakuiert werden muss. Dies ist ein veritabler Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften und eine unverantwortliche Aufweichung des Bevölkerungsschutzes.

Deswegen haben am Dienstag den 10.04.2018 AktivistInnen der Aktionsgruppe Beznau Alarm das AKW Beznau besucht.

Vor Ort ist ein Video entstanden, welches die Konsequenzen der geplanten Revision veranschaulicht. Beznau Alarm ruft damit die Bevölkerung auf, sich gegen die Verschlechterung des Schutzes von Hunderttausenden von Menschen zu wehren. Bis zum 17. April 2018 kann noch an der Vernehmlassung teilgenommen werden.

Online Stellungnahme auf Deutsch:
https://energiestiftung.ch/stellungnahme-teilrevision-verordnungen-kampagne.html

Online Stellungnahme auf Französisch:
https://www.greenpeace.ch/fr/act/beznau-nucleaire-petition

Weiterführende Informationen:
https://beznau-alarm.ch
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Heute hat der Trinationale Atomschutzverband selbst die Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung beim Bundesamt für Energie eingereicht:

TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (mit Anhang)
TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (ohne Anhang)

Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich hier:
Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Die schweizerische Landesregierung will den zulässigen Dosisgrenzwert für Radioaktivität um
den Faktor 100 erhöhen und die Abschaltkriterien für Atomkraftwerke in der Schweiz stark reduzieren.

Dies hätte zur Folge, dass die Aufsichtsbehörde ENSI selbst bei einer Gefährdung wie in Fukushima eine Abschaltung und Nachrüstung nicht mehr durchsetzen könnte.

Eine solche Revision der maßgeblichen Verordnungen möchten wir unbedingt verhindern.

Um die Revision möglichst zu vermeiden können Sie, indem Sie die Musterstellungnahme unterzeichnen und an das Bundesamt für Energie (BFE) senden, an der Vernehmlassung teilnehmen.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme ist der 17.04.2018.

Die Stellungnahme kann per Post oder auch via E-Mail (sachplan@bfe.admin.ch) an das BFE verschickt werden.

Musterstellungnahme zur Teilrevision der Kernenergie-, der Kernenergiehaftpflicht-, der Außerbetriebnahme und der Gefährdungsannahmeverordnung:

TRAS Stellungnahme zur KEV (als PDF)
TRAS Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Stellungnahme zur KEV (als PDF)
SES Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en PDF)
SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en Word Document)

Stellungnahme zur Revision aus Baden-Württemberg (als PDF)

Weiterführende Informationen:
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei agiert er als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.

Heute informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung, an einer Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.

Unterlagen zur Medienkonferenz:

Factsheet Revision Kenergieverordnung
Referat Irène Kälin
Präsentation Markus Kühni
Referat Martin Pestalozzi
Präsentation Martin Pestalozzi
Referat Nils Epprecht
Präsentation Nils Epprecht

Beiträge von Dr. Rudolf Rechsteiner (TRAS Vizepräsident):

Doris Leuthard will das AKW Beznau retten
Doris Leuthard frontal gegen die Gewaltenteilung