Der Trinationale Atomschutzverband hat Kenntnis genommen vom Dekret der französischen Regierung, mit welchem dem Atomkraftwerk Fessenheim unter gewissen Bedingungen die Betriebsbewilligung entzogen wird.
Das Betriebsende wird mit der Inbetriebnahme des Reaktors Flamanville 3 verknüpft.