Trotz neuer ENSI-Richtlinie: Keine Verbesserung in Sicht.

28 Jahre lang blieb ein Sicherheitsmangel im AKW Beznau unentdeckt. Erst im Dezember 2020 wurde erkannt, dass eine Erdbeben-Schutzvorrichtung, die bei den Sicherheitsberechnungen als vorhanden angenommen wurde, in der Realität gar nie eingebaut worden war.

Die Schweizer Atomaufsichtsbehörde ENSI hat damals mit der Ankündigung verschiedener Richtlinien-Revisionen reagiert. Als erstes wurde nun «G07» revidiert. Diese Richtline regelt die Organisation von Kernanlagen und enthält unter anderem Anforderungen an das sogenannte Konfigurationsmanagement und damit an die Schwachstelle beim genannten Vorfall. Für die nukleare Sicherheit ist es absolut entscheidend, dass die getroffenen Annahmen bei den Sicherheitsberechnungen sowohl mit der Realität als auch mit der entsprechenden Dokumentation übereinstimmen. Das war beim oben genannten Vorkommnis nicht der Fall und hat während Jahrzehnten zu falschen Erdbebenberechnungen geführt.

Die Richtlinien-Revision wäre eine Chance gewesen, bei der nuklearen Sicherheit der alten Schweizer AKW endlich strenger durchzugreifen. Diese Chance wurde verpasst: Statt griffige Anforderungen für ein wirklich wirksames Konfigurationsmanagement festzuschreiben, belässt das ENSI in der neuen Richtlinie alles beim alten und lagert wichtige Teile der ursprünglichen Richtlinie sogar noch in den Erläuterungsbericht aus.

Beitrag im Tagesanzeiger vom 1. Dezember 2022

Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES.