Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei agiert er als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.

Heute informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung, an einer Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.

Unterlagen zur Medienkonferenz:

Factsheet Revision Kenergieverordnung
Referat Irène Kälin
Präsentation Markus Kühni
Referat Martin Pestalozzi
Präsentation Martin Pestalozzi
Referat Nils Epprecht
Präsentation Nils Epprecht

Beiträge von Dr. Rudolf Rechsteiner (TRAS Vizepräsident):

Doris Leuthard will das AKW Beznau retten
Doris Leuthard frontal gegen die Gewaltenteilung