AKW in der Schweiz

Das Atomkraftwerk Leibstadt in der Schweiz, 2015. © Thomas Egli/Lunax

In der Schweiz steht der älteste AKW-Park der Welt.

Beznau 1 ging am 17. Juli 1969 – einen Tag nach Neil Armstrongs Mondlandung – erstmals ans Netz, bevor es im Dezember desselben Jahres den kommerziellen Betrieb aufnahm. Beznau 2 und das inzwischen stillgelegte AKW Mühleberg folgten drei Jahre später, Gösgen 1979 und Leibstadt 1984. Ausser Leibstadt haben alle Schweizer AKW ihre Auslegungsbetriebszeit von 40 Jahren bereits überschritten. Die Uralt-Reaktoren gefährden die Sicherheit der Bevölkerung am Ober- und am Hochrhein und im Schweizer Mittelland existenziell.

Wie jede technische Apparatur leiden auch Atomkraftwerke mit zunehmendem Alter unter Materialermüdung. Zum Beispiel führt radioaktive Bestrahlung zur Versprödung von Metallen, was im Fall von Atomkraftwerken zu Störfällen mit schwer absehbaren Folgen führen kann. Zwar wurde immer wieder in Nach rüstungen investiert, aber wichtige Kernkomponenten wie der Reaktordruckbehälter lassen sich nicht nachrüsten. Ein Sicherheitsniveau, wie es für neue Reaktoren gesetzlich zwingend vorgeschrieben wäre, ist bei den veralteten Reaktoren niemals zu erreichen. Viele fest eingebaute Komponenten lassen sich weder ersetzen noch ertüchtigen. Es fehlt in den alten AKW zudem der Platz, um moderne, mehrstufige Sicherheitssysteme zu installieren. Dadurch entsteht eineim Zeitverlauf steigende Gefährdung der Bevölkerung, die schon heute ein inakzeptables Niveau erreicht hat. Um den Weiterbetrieb alter AKWs zu ermöglichen, wurden wichtige Sicherheitsnormen verwässert («Lex Beznau»).

Statt die erneuerbaren Energien auszubauen, hat der Bundesrat die zulässige Maximaldosis an radioaktiver Verstrahlung bei Erdbeben im Dezember 2018 um den Faktor 100 erhöht. Diese Entwicklung ist bedenklich. In dieser Analyse hat TRAS die wichtigsten bekannten Sicherheitsrisiken zusammengestellt. Allein dieser kurze Überblick zeigt: Das vielzitierte Restrisiko ist real und stellt ein mit der Zeit wachsendes Problem dar, dem nur mit Stilllegungsentscheiden begegnet werden kann.