Der Verein Beznau Verfahren hat 2015 Beschwerde gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Beznau eingelegt. Der Streitpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen im Erdbebenfall falsch an. Das Verfahren läuft derzeit immer noch. Entscheidet das Gericht im Sinne der Beschwerdeführenden, muss das AKW Beznau nachgerüstet oder stillgelegt werden, da es heute auf 78 mSv/a kommt. Um dies abzuwenden will das zuständige Bundesamt die Verordnung ändern. Der bisherige Grenzwert soll von 1 mSv auf 100 mSv erhöht werden, obwohl die Bevölkerung bereits bei 20 mSv/a evakuiert werden muss. Dies ist ein veritabler Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften und eine unverantwortliche Aufweichung des Bevölkerungsschutzes.
Deswegen haben am Dienstag den 10.04.2018 AktivistInnen der Aktionsgruppe Beznau Alarm das AKW Beznau besucht.
Vor Ort ist ein Video entstanden, welches die Konsequenzen der geplanten Revision veranschaulicht. Beznau Alarm ruft damit die Bevölkerung auf, sich gegen die Verschlechterung des Schutzes von Hunderttausenden von Menschen zu wehren. Bis zum 17. April 2018 kann noch an der Vernehmlassung teilgenommen werden.
Heute hat der Trinationale Atomschutzverband selbst die Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung beim Bundesamt für Energie eingereicht:
TRAS fordert Außerbetriebnahme von Beznau und Abwarten des Gerichtsentscheids.
Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) verurteilt den Wiederinbetriebnahme-Entscheid des ENSI scharf. Das ENSI wendet veraltete Sicherheitskriterien an und hält sich nicht an die Bestimmungen der aktuellen Gesetzgebung. Dass das ENSI die gesetzlichen Dosisgrenzwerte um einen Faktor 100 heraufsetzen lassen will, weil beide Beznau-Reaktoren die aktuell geltenden Dosisgrenzwerte nicht einhalten, belegt die Parteilichkeit dieser Behörde. Das ENSI riskiert den Super-GAU. TRAS fordert die Außerbetriebnahme von Beznau 1 und 2 und das Abwarten eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids.