EU-Taxonomie: TRAS legt Rekurs ein / Taxonomie de l’UE: L’ATPN dépose un recours

Im vergangenen Jahr hat TRAS hat beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) Klage gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nach­haltiger Wirtschaftstätigkeiten eingereicht. Der EUGH wies die Klage am 30. März 2023 als nicht zulässig ab. Gegen diesen Entscheid des EUGH hat TRAS nun einen Rekurs eingeleitet, der erneut vom Pariser Anwaltsbüro Huglo-Lepage eingereicht wird.

Der Trinationale Atomschutzverband TRAS hält an seiner Forderung fest, dass der delegierte Rechtsakt der EU Kommission vom Europäischen Gerichtshof annulliert wird.


L’année dernière, TRAS a déposé une plainte auprès de la Cour de justice de l’Union européenne (CJUE) contre l’inclusion des centrales nucléaires et à gaz dans la liste des activités économiques durables. Le 30 mars 2023, la CJUE a rejeté la plainte comme étant irrecevable. TRAS a maintenant introduit un recours contre cette décision de la CJUE, qui est à nouveau déposé par le cabinet d’avocats parisien Huglo-Lepage.

La TRAS maintient sa demande d’annulation de l’acte délégué de la Commission européenne par la Cour de justice européenne.


 

Trotz neuer ENSI-Richtlinie: Keine Verbesserung in Sicht.

28 Jahre lang blieb ein Sicherheitsmangel im AKW Beznau unentdeckt. Erst im Dezember 2020 wurde erkannt, dass eine Erdbeben-Schutzvorrichtung, die bei den Sicherheitsberechnungen als vorhanden angenommen wurde, in der Realität gar nie eingebaut worden war.

Die Schweizer Atomaufsichtsbehörde ENSI hat damals mit der Ankündigung verschiedener Richtlinien-Revisionen reagiert. Als erstes wurde nun «G07» revidiert. Diese Richtline regelt die Organisation von Kernanlagen und enthält unter anderem Anforderungen an das sogenannte Konfigurationsmanagement und damit an die Schwachstelle beim genannten Vorfall. Für die nukleare Sicherheit ist es absolut entscheidend, dass die getroffenen Annahmen bei den Sicherheitsberechnungen sowohl mit der Realität als auch mit der entsprechenden Dokumentation übereinstimmen. Das war beim oben genannten Vorkommnis nicht der Fall und hat während Jahrzehnten zu falschen Erdbebenberechnungen geführt.

Die Richtlinien-Revision wäre eine Chance gewesen, bei der nuklearen Sicherheit der alten Schweizer AKW endlich strenger durchzugreifen. Diese Chance wurde verpasst: Statt griffige Anforderungen für ein wirklich wirksames Konfigurationsmanagement festzuschreiben, belässt das ENSI in der neuen Richtlinie alles beim alten und lagert wichtige Teile der ursprünglichen Richtlinie sogar noch in den Erläuterungsbericht aus.

Beitrag im Tagesanzeiger vom 1. Dezember 2022

Medienmitteilung der Schweizerischen Energie-Stiftung SES.

L’ATPN porte plainte contre la taxonomie de l’UE / TRAS klagt gegen EU-Taxonomie

L’association trinationale de protection nucléaire (ATPN) a déposé un recours auprès de la Cour de justice européenne contre l’inclusion des centrales nucléaires et à gaz sur la liste des activités économiques durables. L’ATPN prend en outre connaissance avec satisfaction du fait que toutes les barres de combustible de la centrale nucléaire de Fessenheim ont entre-temps été retirées.

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Le 29 août, Electricité de France a retiré les dernières barres de combustible de la centrale nucléaire de Fessenheim. L’ATPN salue cette étape importante avec une grande satisfaction, d’autant plus qu’un séisme de magnitude 4,8 s’est produit à Mulhouse le 10 septembre. Désormais, même un séisme plus fort ne peut plus causer de graves dommages.

Mi-septembre, l’avocate et ancienne ministre de l’Environnement, Mme Corinne Lepage (Paris), a déposé une plainte auprès de la Cour de justice européenne, au nom de l’ATPN, contre l’inscription des centrales nucléaires et à gaz sur la liste des activités économiques durables. La Commission européenne sous-estime les risques liés à la technologie nucléaire, notamment les risques d’accident, de guerre et de terrorisme, la prolifération, les déchets radioactifs et les fuites d’isotopes radioactifs à longue durée de vie en cas de séisme ou d’inondation.

En l’intégrant dans la taxonomie de la durabilité, la Commission européenne enfreint ses propres règles, notamment le principe „Do no significant harm“, qui est ancré dans le règlement de la taxonomie.

L’ATPN demande par cette plainte que l’acte délégué de la Commission européenne soit annulé par la Cour de justice européenne.


Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingereicht. TRAS nimmt zudem mit Befriedigung Kenntnis davon, dass im Atomkraftwerk Fessenheim inzwischen alle Brennstäbe entfernt worden sind.

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Am 29. August hat die Electricité de France die letzten Brennstäbe aus dem AKW Fessenheim abtransportiert. TRAS begrüsst diesen wichtigen Schritt mit grosser Genugtuung, umso mehr als sich in Mulhouse am 10. September ein Erdbeben der Stärke 4,8 ereignete. Nun kann auch ein stärkeres Erdbeben keinen schweren Schaden mehr anrichten.

Mitte September hat die Anwältin und ehemalige Umweltministerin, Frau Corinne Lepage (Paris), im Auftrag von TRAS Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraftwerken in die Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingereicht. Die EU-Kommission unterschätzt die Risiken der Atomtechnologie, darunter Unfall-, Kriegs- und Terrorgefahr, Proliferation, radioaktive Abfälle und Austritt langlebiger radioaktiver Isotope bei Erdbeben oder Überflutung.

Mit der Aufnahme in die Nachhaltigkeits- Taxonomie verstösst die EU-Kommission gegen ihre eigenen Regeln, namentlich gegen das Do-no-significant-harm-Gebot, das in der Verordnung zur Taxonomie verankert ist.

Der Trinationale Atomschutzverband TRAS fordert mit dieser Klage, dass der delegierte Rechtsakt der EU Kommission vom Europäischen Gerichtshof annulliert wird.

Schweizer Atommüll soll nach Nördlich Lägern

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat den Standort für ein geologisches Tiefenlager bekannt gegeben. Der Schweizer Atommüll soll im Standortgebiet Nördlich Lägern in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze zu liegen kommen. Der Trinationale Atomschutzverband TRAS wird die Begründung für diese Standortwahl kritisch prüfen und dabei auf das Urteil unabhängiger Experten setzen.

TRAS-Vorstand Axel Mayer im Radio Bern (RaBe)

 

Atom-Initiative ignoriert die Schutzinteressen der Bevölkerung

Zwei Jahre nach der Abschaltung des französischen AKW Fessenheim sammelt die Atomlobby in der Schweiz Unterschriften, um neue Atomkraftwerke (AKW) zu ermöglichen. Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) warnt davor, die Schutzinteressen der Bevölkerung zu ignorieren und wird die Initiative entschieden bekämpfen.

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Der Energie-Club Schweiz hat eine Atom-Initiative lanciert. Diese zielt auf eine Verfassungsänderung und soll das gesetzliche Neubauverbot für Atomkraftwerke aufheben. Die Initianten wirken damit den Interessen der Schweizer Strombranche entgegen, schaden der 2017 von der Stimmbevölkerung be-schlossenen Energiewende und ignorieren die Atomschutzinteressen der Menschen in der Schweiz und im grenznahen Ausland. TRAS wird alles daran setzen, dass das Neubauverbot im Schweizer Gesetz erhalten bleibt und der Strom aus bestehenden AKW rascher als bisher durch erneuerbare Energieanlagen ersetzt wird.

Dank der Schliessungen der AKWs von Fessenheim und Mühleberg wurden die atomaren Risiken in der Region Oberrhein erheblich reduziert. Weitere Abschaltungen liegen ganz im Schutzinteresse der Bevölkerung und die wegfallende Stromerzeugung kann durch erneuerbare Energien vollständig er-setzt werden, wenn das Schweizer Parlament die neuen Technologien durch regulatorische Hürden nicht länger ausbremst.

Für die Bevölkerung im Dreyeckland, die seit Jahrzehnten mit dem Risiko atomarer Unfälle leben muss, ist das Neubauverbot nicht verhandelbar. Als Verband von Gemeinden, Organisationen und Einzelmitgliedern betont TRAS, dass das Neubauverbot ein zentraler Baustein des Atomausstiegs und damit der Energiewende in der Schweiz ist. Der Atomausstieg ist ein Versprechen, auf dessen Einlö-sung die durch Risiken der alternden Atomkraftwerke bedrohten Menschen ungeduldig warten. Die Diskussion um das Neubauverbot sorgt für Irritationen und droht, den Ausbau der erneuerbaren Ener-gien noch einmal zu verzögern. Angesichts der Kosten und der jahrzehntelangen Planungs- und Bau-zeiten können neue Atomkraftwerke keinen sachgerechten Beitrag an die Versorgungssicherheit leis-ten. Dazu braucht es jetzt dringend eine Ausbauoffensive für erneuerbare Energieanlagen.
TRAS wacht darüber, dass kein neues AKW gebaut wird – weder im Elsass, in Baden noch in der Schweiz. Atomschutz ist ein internationales Anliegen und darf nicht länger von den radikalen Gegnern der erneuerbaren Energien ausgehebelt werden.