Revision Kernenergieverordnung: Dosisgrenzwert

Die vorgeschlagene Revision von diversen Verordnungen im Kernenergiebereich hat insbesondere zum Ziel einen Dosisgrenzwert für potentielle Expositionssituationen als Folge von geplanten Störfällen auf 100 mSv festzulegen.

Eine Dosis von 100 mSv in einem Jahr ist recht hoch und darf nicht bagatellisiert werden.

Die beabsichtigte Revision der Verordnungen im Bereich der Kernenergie missachtet die Grundsätze des Strahlenschutzes und des Vorsorgeprinzips.

Kommentar von Dr. André Herrmann zur Revision der Grenzwerte (Dosisgrenzwerte)

Strahlenschutz ist heute nötiger denn je

Der Artikel von Alex Reichmuth („Länger leben dank Radioaktivität“) dürfte zu Recht von manchen Lesern als Frontalangriff auf den Strahlenschutz verstanden werden. Die Behauptungen zu den gesundheitlichen Folgen kleiner Dosen ionisierender Strahlung – sei es aus radioaktiven Isotopen, aus indus­triellen Einrichtungen wie Atomkraft­ werken oder auch aus medizinischen Apparaten wie Röntgenröhren oder Computertomographen – verlangen eine Entgegnung aus ärztlicher Sicht. – von Claudio Knüsli

Claudio Knüsli, Dr. med., ist medizinischer Onkologe FMH und Vorstandsmitglied der ÄrztInnen zur Verhütung eines Atomkrieges IPPNW Schweiz.

Replik: Strahlenschutz ist heute nötiger denn je
Artikel: Länger leben dank Radioaktivität