Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei agiert er als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.

Heute informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung, an einer Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.

Unterlagen zur Medienkonferenz:

Factsheet Revision Kenergieverordnung
Referat Irène Kälin
Präsentation Markus Kühni
Referat Martin Pestalozzi
Präsentation Martin Pestalozzi
Referat Nils Epprecht
Präsentation Nils Epprecht

Beiträge von Dr. Rudolf Rechsteiner (TRAS Vizepräsident):

Doris Leuthard will das AKW Beznau retten
Doris Leuthard frontal gegen die Gewaltenteilung

Beznau läuft illegal

Beznau genügt den gesetzlichen Normen bezüglich Erdbebensicherheit nicht und müsste deshalb unverzüglich vorläufig außer Betrieb genommen werden. Trotzdem genehmigt das ENSI den Weiterbetrieb, indem es falsche – zu hohe – Strahlenschutzgrenzwerte anwendet.

Unter allen Mängeln dieser Anlage ist die fehlende Sicherheit bei Erdbeben jenes Risiko, das aktenkundig ist und am offensichtlichsten Gesetze verletzt. Nachweisen und hieb- und stichfest belegen lässt sich dies anhand von öffentlich zugänglichen Dokumenten des ENSI, die von unseren Experten ausfindig gemacht wurden.

Broschüre: Beznau läuft illegal

AKW Beznau ist nicht erdbebensicher: AnwohnerInnen ziehen vor Bundesverwaltungsgericht

Der Streit um die Erdbebengefährdung des AKW Beznau geht in die nächste Runde.

AnwohnerInnen des ältesten Atomkraftwerks der Welt legen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein gegen eine Verfügung der Atomaufsichtsbehörde ENSI, die fälschlicherweise zur Ansicht gelangt, Beznau sei genügend geschützt gegen schwere Erdbeben.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.
Link zur Beschwerdeschrift (anonymisiert).

Fessenheim und Beznau: Die Defizite der Alt-Reaktoren (TRAS Hearing in Basel)

Vortrag von Manfred Mertins (als PDF):
Wie unsicher ist Fessenheim – und wo verletzt die Anlage europäische Sicherheitsnormen?

Vortrag von Ilse Tweer (als PDF):
Fessenheim, Beznau und die Schäden in den belgischen Atomreaktoren: ein Vergleich

Vortrag von Kaspar Müller (als PDF):
Selbstverschuldete finanzielle Schieflage der KKW: Wirkt sich diese auf die Sicherheit aus, und wer soll das bezahlen?

Vortrag von Manfred Mertins (als Video):

Vortrag von Ilse Tweer (als Video):

Vortrag von Kaspar Müller (als Video):