Grussworte von Jürg Stöcklin und Lukas Engelberger
Grusswort von Rita Schwarzelühr-Sutter
Vortrag von Manfred Mertins: Stand der Sicherheit des AKW Leibstadt (KKL)
Resolution „Umsetzung der Espoo Leitlinie – auch in der Schweiz!“
Der Trinationale Atomschutzverband verlangt in einem Brief an die Aufsichtsbehörde ENSI, auf die Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt zu verzichten.
Obwohl die Ursachen der gravierenden Probleme nicht geklärt sind, will der Betreiber das Atomkraftwerk Mitte Februar wieder ans Netz bringen.
Sauberes, gesundes Trinkwasser ist eines unserer wertvollsten Güter. Es hat für unserer Gesundheit erstrangige Bedeutung. Offensichtlich wurde den Verantwortlichen erst nach dem Atomunfall in Fukushima klar, dass bei einer Kernschmelze in einem Atomreaktor riesige Mengen radioaktiv belastetes Wasser in die Umgebung gelangen und auch über große Distanzen transportiert werden können.
Broschüre: Schweizer Atomkraftwerke gefährden die Trinkwasserversorgung
Brochure: Centrales nucléaires Suisses: Péril sur les ressources en eau potable
Das Öko-Institut hat sich im Auftrag des Trinationalen Atomschutzverbandes (TRAS) mit Sitz in Basel mit den möglichen Folgen eines Unfalls in einem der drei Kernkraftwerke Leibstadt, Beznau und Gösgen auf die Trinkwasserversorgung in der Schweiz befasst.
Die Kernkraftwerke Beznau und Gösgen, die an der Aare liegen, sowie das KKW Leibstadt, das kurz hinter der Aare-Mündung am Rhein liegt, können von Extremereignissen bedroht werden, die über die Auslegung der Anlagen hinausgehen. Gerade bei älteren Kernkraftwerken steht die Auslegung deutlich gegenüber den heutigen Anforderungen zurück. Mit Beznau I ist in der Schweiz der älteste Reaktor Europas in Betrieb. Beznau I ist annährend 45 Jahre alt. Selbst der jüngste Reaktor in Leibstadt erreicht bereits ein Alter von 29 Jahren.
Studie des Öko-Instituts Darmstadt:
Untersuchung möglicher Folgen eines schweren Unfalls in einem schweizerischen Kernkraftwerk auf die Trinkwasserversorgung
TRAS und Greenpeace Schweiz haben am 19. Dezember 2012 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen Urkundenfälschung gegen die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und gegen die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) eingereicht. In den Bilanzen dieser Werke sind insgesamt über 1.8 Milliarden Franken aktiviert, die nicht werthaltig sind. Zweck dieser Manipulationen ist es offensichtlich, die Nachsorgekosten der Bundeskasse und den Steuerpflichtigen anzulasten (nach Artikel 80 Kernenergiegesetz). Per Ende 2011 fehlen für die Nachsorgekosten liquide Mittel von 11.5 Milliarden Franken.
Dossier Strafanzeige Gösgen und Leibstadt
Medienmitteilung Strafanzeige gegen Gösgen und Leibstadt
Déclaration de presse Plainte contre Gösgen et Leibstadt
Einladung zur Medienorientierung Strafanzeige gegen Gösgen und Leibstadt
Invitation à une conférence de presse Plainte contre Gösgen et Leibstadt