Die vorgeschlagene Revision von diversen Verordnungen im Kernenergiebereich hat insbesondere zum Ziel einen Dosisgrenzwert für potentielle Expositionssituationen als Folge von geplanten Störfällen auf 100 mSv festzulegen.
Eine Dosis von 100 mSv in einem Jahr ist recht hoch und darf nicht bagatellisiert werden.
Die beabsichtigte Revision der Verordnungen im Bereich der Kernenergie missachtet die Grundsätze des Strahlenschutzes und des Vorsorgeprinzips.
Kommentar von Dr. André Herrmann zur Revision der Grenzwerte (Dosisgrenzwerte)