Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) hat mit grosser Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass sich der Betreiber des Atomkraftwerks Fessenheim, die Electricité de France (EDF), mit Paris auf die Modalitäten der definitiven Schliessung geeinigt und gemäss eigenen Aussagen ein Schliessungsgesuch eingereicht hat.
Dieses Schliessungsgesuch war nach französischem Recht zwingend nötig, damit die Anlage wie angekündigt geschlossen werden kann.
Mit der definitiven Schliessung wird sich das Risiko einer Kernschmelze reduzieren, welche weite Teil Frankreichs, Deutschlands und der Schweiz radioaktiv verseuchen könnte. TRAS weist darauf hin, dass die EDF den Beweis, dass die Anlage über eine funktionierende Notkühlung im Fall eines Erdbebens verfügt, nie erbracht hat. Eine ähnliche Normenverletzung besteht derzeit auch im Falle des AKW Beznau (Schweiz), wo TRAS in einem weiteren Rechtsverfahren gegen den Betreiber Axpo an das Bundesgericht gelangt ist. Ein Entscheid wird 2020 erwartet.
Dank
Der Trinationale Atomschutzverband dankt dem französischen Präsidenten Macron und seinem Kabinett, dass die vielfach angekündigte Schliessung nun endlich umgesetzt wird. Ein Dank geht auch an die über 100 Mitglied-Gemeinden und -Städte von TRAS, die die Rechtsverfahren gegen Fessenheim finanziell unterstützt haben, ebenso an den Regierungsrat von Basel-Stadt für seine Unterstützung in Fachfragen durch ausgewiesene Experten. Besonderen Dank schuldet TRAS dem Büro von Frau Corinne Lepage in Paris, ehemalige Umweltministerin, die die Rechtsverfahren gegen Fessenheim während 14 Jahren hartnäckig austrug.
Rückfragen:
Prof. Dr. Jürg Stöcklin (Präsident), +41 79 817 57 33
Dr. Rudolf Rechsteiner (Vize-Präsident), +41 79 785 71 82
Medienmitteilung „Schliessungsgesuch Fessenheim“