Beznau genügt den gesetzlichen Normen bezüglich Erdbebensicherheit nicht und müsste deshalb unverzüglich vorläufig außer Betrieb genommen werden. Trotzdem genehmigt das ENSI den Weiterbetrieb, indem es falsche – zu hohe – Strahlenschutzgrenzwerte anwendet.
Unter allen Mängeln dieser Anlage ist die fehlende Sicherheit bei Erdbeben jenes Risiko, das aktenkundig ist und am offensichtlichsten Gesetze verletzt. Nachweisen und hieb- und stichfest belegen lässt sich dies anhand von öffentlich zugänglichen Dokumenten des ENSI, die von unseren Experten ausfindig gemacht wurden.
Broschüre: Beznau läuft illegal