TRAS Mitgliederversammlung 2018 – Vorträge (Dokumente)

Vorträge (Dokumente) an der TRAS Mitgliederversammlung 2018.

Vortrag Lukas Engelberger – Grußwort

Vortrag Thierry de Larochelambert – Fermeture de la centrale nucléaire de Fessenheim & transition énergétique en France

Vortrag André Herrmann – Risiken und Schwachstellen des AKW Fessenheim
Vortrag André Herrmann – Les risques techniques de la centrale de Fessenheim

Vortrag Martin Pestalozzi – Das Beznau Verfahren

Vortrag André Herrmann – Reflexion zu einer Dosislimite von 100 mSv
Vortrag André Herrmann – Réflexion sur une dose limite de 100 mSv

Vortrag Jürg Stöcklin – Zum Jahresbericht 2017 / 2018

Die Videos zu den Präsentationen können Sie hier anschauen.

Beznau Alarm ruft mit Video zum Widerstand auf

Der Verein Beznau Verfahren hat 2015 Beschwerde gegen den Betrieb des Atomkraftwerks Beznau eingelegt. Der Streitpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen im Erdbebenfall falsch an. Das Verfahren läuft derzeit immer noch. Entscheidet das Gericht im Sinne der Beschwerdeführenden, muss das AKW Beznau nachgerüstet oder stillgelegt werden, da es heute auf 78 mSv/a kommt. Um dies abzuwenden will das zuständige Bundesamt die Verordnung ändern. Der bisherige Grenzwert soll von 1 mSv auf 100 mSv erhöht werden, obwohl die Bevölkerung bereits bei 20 mSv/a evakuiert werden muss. Dies ist ein veritabler Kahlschlag bei den Sicherheitsvorschriften und eine unverantwortliche Aufweichung des Bevölkerungsschutzes.

Deswegen haben am Dienstag den 10.04.2018 AktivistInnen der Aktionsgruppe Beznau Alarm das AKW Beznau besucht.

Vor Ort ist ein Video entstanden, welches die Konsequenzen der geplanten Revision veranschaulicht. Beznau Alarm ruft damit die Bevölkerung auf, sich gegen die Verschlechterung des Schutzes von Hunderttausenden von Menschen zu wehren. Bis zum 17. April 2018 kann noch an der Vernehmlassung teilgenommen werden.

Online Stellungnahme auf Deutsch:
https://energiestiftung.ch/stellungnahme-teilrevision-verordnungen-kampagne.html

Online Stellungnahme auf Französisch:
https://www.greenpeace.ch/fr/act/beznau-nucleaire-petition

Weiterführende Informationen:
https://beznau-alarm.ch
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Heute hat der Trinationale Atomschutzverband selbst die Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung beim Bundesamt für Energie eingereicht:

TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (mit Anhang)
TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (ohne Anhang)

Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich hier:
Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

ENSI handelt illegal und riskiert den Super-GAU

TRAS fordert Außerbetriebnahme von Beznau und Abwarten des Gerichtsentscheids.

Der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) verurteilt den Wiederinbetriebnahme-Entscheid des ENSI scharf. Das ENSI wendet veraltete Sicherheitskriterien an und hält sich nicht an die Bestimmungen der aktuellen Gesetzgebung. Dass das ENSI die gesetzlichen Dosisgrenzwerte um einen Faktor 100 heraufsetzen lassen will, weil beide Beznau-Reaktoren die aktuell geltenden Dosisgrenzwerte nicht einhalten, belegt die Parteilichkeit dieser Behörde. Das ENSI riskiert den Super-GAU. TRAS fordert die Außerbetriebnahme von Beznau 1 und 2 und das Abwarten eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids.

Medienmitteilung „Wiederinbetriebnahme Beznau“

Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Die schweizerische Landesregierung will den zulässigen Dosisgrenzwert für Radioaktivität um
den Faktor 100 erhöhen und die Abschaltkriterien für Atomkraftwerke in der Schweiz stark reduzieren.

Dies hätte zur Folge, dass die Aufsichtsbehörde ENSI selbst bei einer Gefährdung wie in Fukushima eine Abschaltung und Nachrüstung nicht mehr durchsetzen könnte.

Eine solche Revision der maßgeblichen Verordnungen möchten wir unbedingt verhindern.

Um die Revision möglichst zu vermeiden können Sie, indem Sie die Musterstellungnahme unterzeichnen und an das Bundesamt für Energie (BFE) senden, an der Vernehmlassung teilnehmen.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme ist der 17.04.2018.

Die Stellungnahme kann per Post oder auch via E-Mail (sachplan@bfe.admin.ch) an das BFE verschickt werden.

Musterstellungnahme zur Teilrevision der Kernenergie-, der Kernenergiehaftpflicht-, der Außerbetriebnahme und der Gefährdungsannahmeverordnung:

TRAS Stellungnahme zur KEV (als PDF)
TRAS Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Stellungnahme zur KEV (als PDF)
SES Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en PDF)
SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en Word Document)

Stellungnahme zur Revision aus Baden-Württemberg (als PDF)

Weiterführende Informationen:
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!