TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Heute hat der Trinationale Atomschutzverband selbst die Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung beim Bundesamt für Energie eingereicht:

TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (mit Anhang)
TRAS Anschreiben und Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung an das BFE (ohne Anhang)

Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich hier:
Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Stellungnahme zur Teilrevision der Kernenergieverordnung

Die schweizerische Landesregierung will den zulässigen Dosisgrenzwert für Radioaktivität um
den Faktor 100 erhöhen und die Abschaltkriterien für Atomkraftwerke in der Schweiz stark reduzieren.

Dies hätte zur Folge, dass die Aufsichtsbehörde ENSI selbst bei einer Gefährdung wie in Fukushima eine Abschaltung und Nachrüstung nicht mehr durchsetzen könnte.

Eine solche Revision der maßgeblichen Verordnungen möchten wir unbedingt verhindern.

Um die Revision möglichst zu vermeiden können Sie, indem Sie die Musterstellungnahme unterzeichnen und an das Bundesamt für Energie (BFE) senden, an der Vernehmlassung teilnehmen.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme ist der 17.04.2018.

Die Stellungnahme kann per Post oder auch via E-Mail (sachplan@bfe.admin.ch) an das BFE verschickt werden.

Musterstellungnahme zur Teilrevision der Kernenergie-, der Kernenergiehaftpflicht-, der Außerbetriebnahme und der Gefährdungsannahmeverordnung:

TRAS Stellungnahme zur KEV (als PDF)
TRAS Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Stellungnahme zur KEV (als PDF)
SES Stellungnahme zur KEV (als Word Dokument)

SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en PDF)
SES Position sur la Révision de l’Ordonnance sur l’énergie nucléaire (en Word Document)

Stellungnahme zur Revision aus Baden-Württemberg (als PDF)

Weiterführende Informationen:
Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Revision Kernenergieverordnung: Keine Aufweichung der AKW-Sicherheit!

Der Bundesrat will die AKW-Sicherheit auf Verordnungsebene dramatisch aufweichen. Dabei agiert er als Wasserträger für die Aufsichtsbehörde ENSI und die Betreiberin Axpo, die damit ein laufendes Rechtsverfahren gegen das AKW Beznau unterwandern. Die Umweltorganisationen, die dieses Verfahren unterstützen, verurteilen das Vorgehen aufs Schärfste. Sie fordern den Bundesrat auf, auf die Verordnungsrevision zu verzichten oder zumindest den Gerichtsentscheid abzuwarten.

Heute informierten VertreterInnen des Vereins «Beznau Verfahren», darunter die Umweltorganisationen Greenpeace, der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und die Schweizerische Energie-Stiftung, an einer Medienorientierung zur geplanten Revision verschiedener Verordnungen im Kernenergierecht. Seit 2015 stehen sie in einem Verfahren gegen das ENSI und die Beznau-Betreiberin Axpo. Ihr Standpunkt: Das ENSI wendet die Sicherheitsbestimmungen bei Erdbeben im AKW Beznau falsch an. Nun sollen mit der Verordnungsrevision exakt die fraglichen Sicherheitsbestimmungen aus dem Verfahren korrigiert werden – noch vor dem Gerichtsentscheid. Denn mit dem laufenden Verfahren droht die Stilllegung des AKW Beznau via Gericht. Um dies zu verhindern, will das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die zulässige Maximaldosis an Radioaktivität um einen Faktor 100 erhöhen.

Link zur Medienmitteilung von Greenpeace, TRAS und SES.

Unterlagen zur Medienkonferenz:

Factsheet Revision Kenergieverordnung
Referat Irène Kälin
Präsentation Markus Kühni
Referat Martin Pestalozzi
Präsentation Martin Pestalozzi
Referat Nils Epprecht
Präsentation Nils Epprecht

Beiträge von Dr. Rudolf Rechsteiner (TRAS Vizepräsident):

Doris Leuthard will das AKW Beznau retten
Doris Leuthard frontal gegen die Gewaltenteilung

Revision Kernenergieverordnung: Dosisgrenzwert

Die vorgeschlagene Revision von diversen Verordnungen im Kernenergiebereich hat insbesondere zum Ziel einen Dosisgrenzwert für potentielle Expositionssituationen als Folge von geplanten Störfällen auf 100 mSv festzulegen.

Eine Dosis von 100 mSv in einem Jahr ist recht hoch und darf nicht bagatellisiert werden.

Die beabsichtigte Revision der Verordnungen im Bereich der Kernenergie missachtet die Grundsätze des Strahlenschutzes und des Vorsorgeprinzips.

Kommentar von Dr. André Herrmann zur Revision der Grenzwerte (Dosisgrenzwerte)